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Monday, November 3, 2014

Online Reputation Management - Part II

In unserem Blog vom 14.10.2014 haben wir Sie bereits mit dem Begriff Online Reputation Management, kurz ORM, bekannt gemacht und Ihnen Tipps gegeben, wie Sie ihren Content überwachen können. Doch das Überwachen der eigenen Online-Reputation ist natürlich nur die halbe Miete. In diesem Blogpost werden wir kurz beschreiben, was man als Firma unternehmen kann, wenn man von negativen Suchmaschineneinträgen betroffen ist. 
Quelle Bild: Link
Stößt man auf negative Treffer, muss man auf jeden Fall Ruhe bewahren und auf keinen Fall überstürzt reagieren. Falls jemand negativ über ein Produkt schreibt, fördert man die eigene Reputation nicht, wenn man dem Verfasser des Artikels gleich mit rechtlichen Schritten droht, falls er den Beitrag nicht sofort löscht. Zuerst sollte man sich folgende Fragen überlegen: 

- Ist die negative Kritik völlig aus der Luft gegriffen oder ist sie allenfalls gerechtfertigt? 
- Welche Relevanz hat die Quelle? (Einfluss auf deine Konsumenten) 
- Wie groß ist das Suchvolumen des entsprechenden Keywords? 
- etc... 

Das sind nur drei von vielen Fragen, die unbedingt und mit viel Sorgfalt geprüft werden müssen. Kommt man dann zum Schluss, dass der Treffer eine negative Wirkung hat, gibt es folgende Möglichkeiten, den Treffer zu beseitigen: 

1. Den Webmaster um Anpassung oder Entfernung des Eintrages bitten
Um negative Suchmaschineneinträge zu entfernen oder anzupassen, muss man mit dem Verfasser Kontakt aufnehmen. Denn nur der Webmaster selber hat die volle Kontrolle über den Eintrag. Auf Webseiten und Blogs in der Schweiz und in Deutschland zum Beispiel herrscht die Impressumspflicht. So sollte auch die direkte Kontaktaufnahme möglich sein. Bitten sie den Verfasser den Beitrag anzupassen, aus den Suchmaschinen auszuschließen oder den Beitrag ganz zu löschen. Dabei sollten sie sich gut vorbereiten und sich auch rechtfertigen können, weshalb der Beitrag nicht den Tatsachen entspricht. Wichtig ist auch, dass man dabei höflich bleibt. Mit Drohungen liefert man im schlimmsten Fall eine weitere Vorlage für einen rufschädigenden Artikel. Sollte der Webseitenbetreiber nicht auf die Anfrage reagieren, gibt es weitere Optionen.

2. Google Einträge löschen lassen 
Negative Suchmaschineneinträge via Suchmaschinenbetreiber Google entfernen zu lassen, ist eine eher aufwändige Sache und führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Google empfiehlt ebenfalls im ersten Schritt, den Webseitenbetreiber direkt zu kontaktieren. Über diese Seite kann man beantragen, dass Google Informationen aus der Suchmaschine entfernt. Die Richtlinien zum Entfernen von Inhalten sind sehr ausführlich. 

Bei der Recherche sind wir auf einen interessanten Artikel gestoßen. Laut dem Transparenzbericht von Google werden über die Hälfte der Löschanträge abgelehnt. Aus der Schweiz kamen rund 4000 Anfragen. Google habe daraufhin rund 13'000 Links gesichtet und rund 53.6% von ihnen aus seiner Suche entfernt. Aus Deutschland stammen knapp 25'000 Löschanträge, wovon 53% entfernt wurden. Die Löschquote von Land zu Land unterscheidet sich stark. In Frankreich hatten laut Google-Bericht 51.5% der Anträge erfolg, in Großbritannien rund 35% und in Italien rund 24%. 

3. Mit Suchmaschinenoptimierung und Content Marketing negative Treffer verdrängen
Eine weitere Möglichkeit, um negative Suchmaschineneinträge entgegenzuwirken, ist das Generieren von positiven Einträgen. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Man braucht eine ausgeklügelte Strategie und dies bedingt oft eine längerfristige Aufbauarbeit. Die Optimierung der bestehenden Webseite ist dabei ein erster wichtiger Schritt. Mit Hilfe eines Unternehmensblog hat man gute Chancen bald wieder auf eine positive Art und Weise wahrgenommen zu werden, falls man diesen regelmäßig mit relevanten und interessanten Inhalten füllt. Um positive SEO-Resultate (Suchmaschinenoptimierung) aufzubauen, ist das Erstellen einer Content-Strategie unumgänglich. Mehr dazu finden sie hier. 

Fazit: Die Aussage "Das Internet vergisst nie" hat nach wie vor viel Wahrheitsgehalt. Negative PR im Netz kann rufschädigend sein. Mit den oben genannten Maßnahmen können allfällige Schäden im besten Fall minimiert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig negative Beiträge mit einer einwandfreien Geschäftspolitik vorzubeugen, durch intelligentes Content Marketing ein digitales Schutzschild auf - und auszubauen und Suchmaschinentreffer kontinuierlich zu beobachten. (Quelle: Link)

Lara & Franziska 

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